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Was als Kneipenabend begann, endete als Gewaltverbrechen. Der Angeklagte muss sich nun vor Gericht verantworten. So auch an jenem Novemberabend Wenige Tische weiter sitzen zwei Männer, die den Tag bei einem Bier ausklingen lassen. Beide erfüllen in den Augen von Thomas R. Als R. Die nimmt lediglich die Personalien auf, danach verlassen die Beamten die Bar.
Das Männerduo will nach Hause gehen, als Thomas R. Vom Wegen Beleidigung und zweifacher Körperverletzung musste sich der jährige Thomas R. Dem Angeklagten zufolge sei es in der Sportbar zu keiner Pöbelei gekommen.
Im Gegenteil — er habe sich durch angebliches Augenzwinkern der Homosexuellen belästigt gefühlt. Auf der Herrentoilette habe einer der beiden versucht, seine Aufmerksamkeit zu erregen, wogegen er sich dann mit Beschimpfungen gewehrt habe.
An die Szene im Waschraum konnte sich jedoch keiner der beiden betroffenen Zeugen erinnern. Als Thomas R. Der Kellner, der an diesem Abend die zwei Tische bediente, habe von dem Streit jedoch nichts mitbekommen.
Sie seien jedoch vorsichtshalber in der Nähe geblieben. Kurz darauf habe er gesehen, wie der Angeklagte die zwei Männer, die sich auf den Heimweg machten, verfolgte und angriff. Thomas R. Jedoch nicht daran, beide angegriffen zu haben. Für sein getrübtes Erinnerungsvermögen machte der Angeklagte seinen Alkoholkonsum verantwortlich.